Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma X-CITE Werbesysteme GmbH (X-CITE)
1. Allgemeines
Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Ein Auftrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen eines Handelskaufs. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
2. Leistungen
X-CITE bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:
- Lieferung von mobilen Präsentationssystemen, Event- und Promotionmaterial, Messeaustattungen und Werbemitteln
- Beratung, Konzeption und Gestaltung im Bereich mobile Präsentationssysteme, Event- und Promotionmaterial, Messeaustattungen und Werbemittel
3. Angebote und Aufträge
- Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf einen Auftrag eine schriftliche Bestätigung abgesendet haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen von einem Vertrag zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware bzw. noch nicht begonnener Leistungserbringung, unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 25% der Auftragssumme. Bei Waren, die bedruckt, graviert, bestickt oder in anderer Weise im Auftrag des Kunden verändert oder für diesen individuell hergestellt wurden, sowie bei bereits begonnener Leistungserbringung bzw. bei bereits erfolgter Lieferung von Informationen berechnen wir stets 100% der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Haftungsausschluß
X-CITE haftet nicht für die Erfüllung der gestellten Anforderungen und die Eignung der Produkte für den vom Kunden angedachten Einsatzzweck. X-CITE haftet nicht für durch die Nutzung der Produkte verursachte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet X-CITE nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Wert der von X-CITE gelieferten Ware hinaus. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit. Weiter ist eine Haftung von X-CITE bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von X-CITE liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten desgleichen bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
5. Internetseite und Kataloge
X-CITE haftet nicht für die Richtigkeit der in die Internetseite und in Katalogen publizierten Daten. Unzulässig ist:
- Daten aus der Internetseite und aus Katalogen zu vervielfältigen.
- Die Software oder Teile davon zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
- Von der Software, den Katalogen, den Daten oder Bildern abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen oder hiervon abgeleitete Werke zu erstellen.
- Programmverschlüsselungen zu beseitigen oder zu überbrücken oder auf andere Art und Weise funktionslos zu machen.
- Vorhandene Urheberrechts- bzw. Copyrightvermerke oder sonstige Kennzeichnungen der Software abzuändern oder zu beseitigen.
Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten, Bildern und der Software liegen ausschließlich bei der Firma X-CITE. Für alle Schäden, die der Firma X-CITE durch die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen, kann der Benutzer haftbar gemacht werden.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma X-CITE werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma X-CITE eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferung
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.
8. Lieferung von Waren
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz des Lieferanten. Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers.Die Lieferungen werden nach den jeweiligen Frachtversicherungen und Bedingungen des Transportunternehmens versichert. Für Transportverzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Hinweise von Sendungsverfügungen müssen bei der Auftragserteilung erfolgen und sind kostenpflichtig. Die Verfügungsadresse muss auf der Auftragsbestätigung vermerkt sein. Bei späteren Verfügungen oder bei fehlendem Vermerk auf der Auftragsbestätigung übernimmt X-CITE keine Haftung.
- Express-Produktion 48h und Express-Produktion 24h sind bevorzugte Produktionen innerhalb von 48 bzw. 24 Stunden. Die Produktionszeit beginnt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen an X-CITE übermittelt und die Vorauszahlung leistet. Bei einer schuldhaften Produktionszeitüberschreitung von X-CITE, wird der Express-Aufpreis dem Kunden wieder gutgeschrieben.
- Fixtermine müssen schriftlich vereinbart und von X-CITE als Fixtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden; Fixtermine sind kostenpflichtig. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an X-CITE übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist X-CITE von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an X-CITE übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet. Bei einer schuldhaften Terminüberschreitung eines Fixtermins, ist der Auftraggeber zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von X-CITE die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden. Die Haftung für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
- Sichtbare Transportschäden müssen sofort bei Lieferung auf dem Ablieferbeleg des Fracht-Dienstleisters abgeschrieben und die dazugehörige Verpackung aufbewahrt werden. Weiter müssen uns Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang, schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel müssen nach unverzüglich nach bekanntwerden, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.
9. Gewährleistung bei Warenlieferung
- Voraussetzung für eine Gewährleistung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Käufers, innerhalb angemessener und für uns erforderlicher Zeit, zunächst auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung. Lediglich beim zweiten Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer bei einer individullen Produktion eine Freigabeerklärung abgibt.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlasst hat.
- Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. können Druckfarben können aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen. Bei längerer Outdoornutzung kann es trotz UV-beständigen Materialien zu Farbveränderungen kommen. Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
- Geringfügige Abweichungen und Beschädigungen der in Handarbeit gefertigte Bestandteile der Produkte, insbesondere bei Näharbeiten, Beklebungen, Anbringungen und Konfektionierung von Grafik- und Druckmaterialien, gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
- Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind Verbrauchsmaterialien (Druckgrafiken, Fahnendruck etc.), insbesondere wenn es auf unsachgemäße Anbringung zurückzuführen sind.
10. Vertragliches Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig ist.
11. Copyright
Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln, sowie an erstellten Konzepten und Vorschlägen vor. Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Auftraggeber X-CITE frei. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von angefertigten Mustern und Produkten zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch X-CITE zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt erfolgen. X-CITE ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Produktes einen Herstellerhinweis anzubringen.
12. Allgemeine Bestimmungen
Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma X-CITE entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.